Wer ist für Animal Hoarding- Fälle zuständig?
Primär sind es die für den Ort, an dem Animal Hoarding betrieben wird, zuständigen Veterinärämter.
Gemäß §16a S.1 TierSchG müssen Amtstierärztinnen und Amtstierärzte immer handeln, wenn in ihrem Zuständigkeitsbereich Verstöße gegen Tierschutzrecht begangen wurden, noch werden oder bevorstehen. Das Veterinäramt ist die Strafverhinderungsbehörde. Bleiben Amtstierärztinnen und Amtstierärzte untätig, können sie selbst Straftaten im Sinne des §17 TierSchG durch Unterlassen begehen. In der Praxis zeigen wir tatsächlich des Öfteren Amtstierärzte an. Denn leider reagieren viele unserer Meinung nach beim Verdacht auf einen Animal Hoarding-Fall zu zögerlich, so dass das bestehende Tierleid weder zügig beendet noch zukünftiges Tierleid verhindert wird. Oft erhalten die Beamten schon frühzeitig Kenntnis von umfangreichen, nicht tierschutzkonformen Tierhaltungen. Wird dann jahrelang mit Auflagen gearbeitet, deren Umsetzung kaum kontrolliert wird, ist es kein Wunder, wenn das Problem eines Tages riesig und dessen Lösung teuer geworden ist. Würde man 15 Hunde in einer als Gnadenhof ungeeigneten Kaserne wie der in Vitzeroda beschlagnahmen und eine weitere Tierhaltung untersagen, hätte man es nicht nach ein paar Jahren mit 120 Hunden zu tun, deren Beschlagnahmung, Unterbringung und Versorgung Hunderttausende Euro kostet.
Ist beim Animal Hoarder, wie meistens, nichts zu holen, muss erst einmal das Veterinäramt (also der Steuerzahler) eine Zeitlang für die Unterbringung und Versorgung beschlagnahmter Tiere bezahlen. Obwohl der Löwenanteil der Kosten für die teilweise jahrelange Betreuung der Tiere von Hoardern meist von den aufnehmenden Tierheimen getragen wird, scheuen Ämter oft schon die Anfangskosten und vermeiden daher vor allem umfangreichere Beschlagnahmungen.
Leider begehen Amtstierärzte auch häufig den Fehler, die Abgabe von Tieren zur Bestandsreduzierung zwar anzuordnen aber nicht zu überprüfen, wohin diese vermittelt werden. Die Hoarder geben sie dann häufig an befreundete „Gnadenhöfe“ ab, die ebenfalls von Tiermessies geführt werden. Man kennt und hilft sich untereinander. Gerne werden Tiere auch bei Verwandten „geparkt“, bis das Veterinäramt bei der Nachkontrolle den geringeren Tierbestand lobend zur Kenntnis genommen hat. Einen Tag später ist dann alles wieder beim Alten.
Es kommt auch vor, dass nur Teile des Bestandes beschlagnahmt und Tiere aus falschem Mitleid in der Haltung belassen werden. Dies war in sämtlichen uns bekannten Fällen ein Fehler und immer die Keimzelle eines neuen Animal Hoarding- Falls.
Versagen des Veterinäramtes
Bei der Animal Hoarderin Frau M. entschied das Veterinäramt fatalerweise, dass die bei einem Umzug 2011 in einer verdreckten Wohnung in Obermuschütz zurückgelassenen 5 Katzen wieder mit ihr in der neuen Wohnung in Mögen leben durften. Und das, obwohl Mario Assmann von aktion tier- Meissen auf Wunsch des Vermieters vor Ort war und das Elend beenden wollte. Nur ein Jahr später wurde Assmann dann zur Wohnungsöffnung der neuen Bleibe in Mögen gerufen, die Frau M. bereits wieder verlassen hatte. Hier fand Assmann nicht nur die 5 bekannten Katzen, sondern auch noch zwei Hunde in kritischem Zustand sowie zwei tote Hundewelpen und ein totes Kaninchen.
Wenn sich wenigstens die Veterinärbehörden untereinander flächendeckend darüber informieren würden, wer wo ein Tierhalte- und Tierbetreuungsverbot hat, wäre es für die Tiersammler weitaus schwieriger, erneut Tiere zu horten. Leider gibt es derzeit jedoch keinerlei Verknüpfungen dieser Art.
Die Zusammenarbeit mit den Behörden ist schwierig
Für uns ist das A und O bei der Bekämpfung von Animal Hoarding die rechtzeitige und konsequente Beschlagnahmung aller Tiere. Man muss nicht warten, bis sich 120 Hunde in einer Kaserne oder 110 Katzen auf einem ehemaligen Bauernhof angesammelt haben. Leider teilen die meisten Amtstierärzte diese Meinung nicht und doktern liebe jahrelang mit Auflagen herum. Diese verursachen den Ämtern zwar keine Kosten, bringen in der Regel aber auch nur kurzfristige Verbesserungen. Aufgrund dieser konträren Standpunkte werden unsere meist akribisch recherchierten und dokumentierten Anzeigen auch meistens nicht als wertvolle Zuarbeit sondern eher als lästige Mehrarbeit empfunden, die ein Handeln oder zumindest die Beschäftigung mit dem Fall erforderlich machen.
Leider werden wir von Seiten der Veterinärämter auch nur sehr selten um Hilfe gebeten, obwohl aktion tier deutschlandweit vernetzt und somit in der Lage ist, jederzeit auch über 100 Hunde und Katzen aufnehmen zu können. Trotzdem bieten wir auch weiterhin immer, wenn wir einen Animal Hoarding-Fall anzeigen, unsere Unterstützung bei der Unterbringung von beschlagnahmten Tieren an.